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Branchenlösung GW15001

Branchenlösung GW15001

Die Branchenlösung ist in drei Teile gegliedert: Branchenlösung, Leitfaden und Sicherheitshandbuch. Sie sind in dieser Reihenfolge primär an Geschäftsleitung, Sicherheitsbeauftragte und Ausführende gerichtet.

Im Bundesgesetz über die Unfallverhütung (UVG) und im Arbeitsgesetz (ArG) ist die Verantwortung des Arbeitgebers für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer im Betrieb festgelegt. Der Gesetzgeber konkretisiert in diesem Zusammenhang, dass der Arbeitgeber Spezialisten der Arbeitssicherheit beiziehen muss, wenn dies für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer notwendig ist. Die Art dieses Beizugs ist in der EKAS Richtlinie Nr. 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) geregelt. Diese Richtlinie ermöglicht Branchenlösungen, in denen die Gewährleistung der geforderten Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorkehrungen für die ganze Branche geregelt wird. Der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs macht von dieser Möglichkeit Gebrauch.

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