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Rohrleitungsanlagen

Inspektionsstelle für Rohrleitungsanlagen

Das TISG unterstützt die Kantone und die Netzbetreiber bei der Bewilligung von Rohrleitungsanlagen.

Im Auftrag der Kantone verfasst das TISG Stellungnahmen zu Baugesuchen von Rohrleitungsanlagen (und Gasdruckregelanlagen), kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen zur Arbeitssicherheit, führt Druckprüfungen durch und nimmt die Rohrleitungsanlagen nach deren Fertigstellung ab. Basis für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sind das Regelwerk des SVGW sowie die EKAS-Richtlinien zum Arbeitnehmerschutz.

Bis 5 bar

Die gesetzliche Grundlage für Inspektionsaufgaben im Bereich Rohrleitungen bildet das eidgenössische Rohrleitungsgesetz, das die Aufsicht über Rohrleitungsanlagen bis 5 bar der Kantonsregierung oder der von ihr bezeichneten Stelle zuweist. 

Wir sind gerne für Sie da

SVGW Zürich (Geschäftsstelle)
Grütlistrasse 44
Postfach
8027 Zürich
Tel.: +41 44 288 33 33

E-Mail
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SVGW Schwerzenbach
Aussenstelle Schwerzenbach
Eschenstrasse 10
8603 Schwerzenbach
Tel.: +41 44 288 33 33

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SVGW Lausanne
Aussenstelle Westschweiz
Chemin de Mornex 3
1003 Lausanne
Tel.: +41 21 310 48 60

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SVGW Bellinzona
Aussenstelle italienische Schweiz
Piazza Indipendenza 7
6500 Bellinzona
Tel.: +41 91 807 60 40 

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