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Weisung BLV zu Chlorothalonil

Weisung BLV

In der neuesten Weisung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wird am Höchstwert von 0,1 μg/l für Metaboliten festgehalten.

Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in Pestiziden seit den 1970er-Jahren gegen Pilzbefall als sogenanntes Fungizid zugelassen ist. Am 26. Juni 2019 hat das BLV auf der Basis einer Neubeurteilung befunden, dass es für Metaboliten von Chlorothalonil Hinweise für eine Gesundheitsgefährdung gibt. Deswegen wurde die Zulassung zur Inverkehrbringung von Chlorothalonil ab Januar 2020 entzogen.

Gestützt auf einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 2024 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die neue Weisung 2024/1 publiziert und damit den Höchstwert für Chlorothalonil-Metaboliten von 0.1 Mikrogramm pro Liter nochmals bestätigt. Obwohl der Entscheid des Gerichts zum Widerruf der Bewilligung für das Inverkehrbringen von Chlorothalonil noch offen ist, wiederholt das BLV die Relevanz-Einstufung von Chlorothalonil-Metaboliten und und stützt sich dabei auf die Risikobewertung des EFSA. Mit der neuen Verfügung werden bei den Kantonen und Wasserversorgern jetzt Massnahmen nötig.