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Profitieren Sie von unserer breiten und qualitativen Dienstleistungspalette.
REGISTRIERENRund 750 öffentliche Kläranlagen reinigen schweizweit das Abwasser während 24 Stunden und an 365 Tagen im Jahr. Dass unser Grundwasser in vielen Fällen ohne aufwendige Aufbereitung als Trinkwasser genutzt werden kann, verdanken wir nicht zuletzt einer funktionierenden Abwasserreinigung. Dieses flächendeckende Netz an ARA wurde in einem grossen Kraftakt hauptsächlich seit den 1960er Jahren aufgebaut.
ARA der ersten Generation
Die Kläranlagen der ersten Generation beschränkten sich zumeist auf einen Abbau der organischen Stoffe im Schmutzwasser. Dabei wird das zufliessende Abwasser in einem ersten Schritt mechanisch vorgereinigt - meist in Form eines Rechens und Sandfangs, gefolgt von einem Vorklärbecken, wo weitere Grobstoffe sedimentieren können. Das vorgeklärte Abwasser wird anschliessend biologisch gereinigt, am häufigsten kommt dabei das Belebtschlammverfahren zum Einsatz. Im anschliessenden Nachklärbecken können sich die restlichen Feststoffe absetzen, bevor das gereinigte Abwasser in das Gewässer eingeleitet wird.
Durch die biologische Reinigung werden zwar organische Schadstoffe gut eliminiert. Unerwünschte Stoffe wie Ammonium, das eine grosse Sauerstoffzehrung auslösen kann, oder Phosphor verbleiben aber meist in grösseren Konzentrationen im gereinigten Abwasser.
In den letzten Jahrzehnten ist es gelungen, eine Vielzahl von zusätzlichen Reinigungsprozessen zur Elimination dieser Stoffe in die ursprüngliche Abwasserreinigung zu integrieren. Die wichtigsten Verfahren sind die Nitrifikation (Abbau von Ammonium), die chemische bzw. biologische Phosphorelimination und die Denitrifikation (Umwandlung von Nitrat zu Stickstoff).
Aber auch Kläranlagen auf dem neuesten Stand der Technik sind keine Alleskönner: Organische Spurenstoffe, sogenannte Mikroverunreinigungen, können sie nur ungenügend abbauen.
Diese Spurenstoffe sind in vielen Produkten des alltäglichen Lebens enthalten, unter anderem in Medikamenten, Putzmitteln oder Pflegeprodukten. Obwohl sie nur in geringen Konzentrationen im Abwasser bzw. in den Gewässern auftauchen, schädigen sie die Wasserlebewesen und könnten sogar langfristig in Trinkwasserressourcen vordringen.
Neue Regelung im Gewässerschutzgesetz
Der Bund hat deshalb eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes und der zugehörigen Verordnung auf Anfang 2016 in Kraft gesetzt. Er regelt darin, dass bis 2040 rund 100 ARA in der Schweiz mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen ausgerüstet werden. Für die weitergehende Reinigung kommt unter anderem die Ozonierung in Frage, eine in der Trinkwasseraufbereitung schon lange bewährte Technik.
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