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REGISTRIEREN
Der Bund erlässt das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung. Darin gibt er unterschiedliche Lenkungsinstrumente vor.
Für die Anwendung der eidgenössischen Gesetzgebung sind die Kantone zuständig. Sie überwachen als Aufsichtsbehörden unter anderem die Reinigungsleistung der ARA und präzisieren die Anforderungen an die GEP. Auch die konkreten Vorgaben an die Abwasserinfrastruktur (z.B. Standorte der zentralen ARA) werden durch die kantonalen Behörden definiert.
In der Schweiz sind die Gemeinden im Allgemeinen für die Abwasserentsorgung zuständig - sie sind die eigentlichen Träger dieser öffentlichen Aufgabe. Der überwiegende Anteil der öffentlichen Kanalisation (rund 90%) gehört den Gemeinden selbst. Für das Management dieser wertvollen Infrastruktur ist der GEP das massgebliche Instrument.
Da es sich beim Betrieb einer ARA jedoch um eine komplexe Aufgabe handelt, haben sich die meisten Gemeinden in interkommunalen Zweckverbänden organisiert. welche die ARA gemeinsam betreiben. Auch die grösseren Zuleitungskanäle zur ARA, an die mehrere Gemeinden angeschlossen sind, befinden sich häufig im Eigentum dieser Gemeindeverbände.
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