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REGISTRIERENHaustechnikanlagen für Trinkwasser müssen derart instand gehalten werden, dass bei bestimmungsgemässem Betrieb sowie vernünftigerweise voraussehbaren Betriebsstörungen weder Personen noch Sachen gefährdet werden. Zudem darf die Qualität des Trinkwassers nicht nachteilig im Sinne der Lebensmittelgesetzgebung verändert werden. Die Versorgungsunternehmen legen fest, welche Fachkompetenz vom Personal einer Firma für Instandhaltungsarbeiten an Trinkwasserinstallationen verlangt wird. In der SVGW-Datenbank sind Firmen registriert, welche die Anforderungen gemäss dem SVGW-Reglement GW101 erfüllen.
Gemäss neuer Richtlinie GW101 welche ab 1. Mai 2024 in Kraft tritt werden keine Zertifikate für Instandhaltung mehr ausgestellt.
Die bestehenden Zertifizierungen im Register für Instandhaltung werden nicht mehr weiter erneuert.
Die Einträge behalten ihre Gültigkeit noch bist 31.12.2029.
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