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REGISTRIERENDie neue Weisung des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen(BLV) löst jene vom 8. August 2019 ab. Wer gehofft hat, die neue Weisung würde den Wasserversorgern mehr Klarheit und Unterstützung bei der Bewältigung der Chlorothalonilproblematik bieten, dürfte enttäuscht sein. Weiterhin gilt, dass der Höchstwert von 0,1µg/l durch einen oder mehrere Metaboliten von Chlorothalonil im Trinkwasser nicht überschritten werden darf. Stellt die Vollzugsbehörde fest, dass gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt sind, spricht sie eine Beanstandung aus und ordnet verhältnismässige Massnahmen an.
Die Vorgaben der bisherigen Weisung (rasche Umsetzung von Sofortmassnahmen, weitergehende Massnahmen innert zwei Jahren) bleiben bestehen. Neu erhalten die Kantone aber die Möglichkeit, für die Umsetzung weitergehender Massnahmen eine der Situation angemessene Frist zu verfügen. Wie bisher sind die Wasserversorger aufgefordert, die Konzentration von Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser im Rahmen der Selbstkontrolle verstärkt analytisch zu überwachen.
Leider fehlen auch in der neuen Weisung Aussagen zur gesundheitlichen Relevanz von Überschreitungen des Höchstwertes. Ebenso bleibt unklar, was unter «weitergehenden» und «verhältnismässigen» Massnahmen» im Vollzug zu verstehen ist. Aus Sicht des SVGW gehören flächendeckende Investitionen in die Wasseraufbereitung sicherlich nicht dazu. Teure, energieintensive und aufwändige End-of-Pipe-Lösungen höhlen das Vorsorge- und Verursacherprinzip aus und entsprechen auch nicht dem Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten nach möglichst natürlichem Trinkwasser.
Die mit der Weisung verbundene zeitliche Flexibilität bei der Umsetzung weitergehender Massnahmen ist jedoch auch eine Chance für einen möglichst einheitlichen Vollzug in den Kantonen sowie ein Steilpass für die dringend notwendige und langfristig ausgerichtete Wasserversorgungsplanung. Diese Planung muss neben der Belastung durch Pestizidmetaboliten auch andere Aspekte, wie z.B. den vorsorglichen Ressourcenschutz, die Organisation der Wasserversorgung, die regionale Zusammenarbeit oder die zunehmende Trockenheit berücksichtigen.
Der SVGW wird die neue Weisung im Detail analysieren, die Konsequenzen aufzeigen und in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen die Wasserversorgungen bei der pragmatischen Umsetzung unterstützen. Am 2. Dezember 2020 bietet sich anlässlich des SVGW-Fachaustausches «Chlorothalonil-Metaboliten im Trinkwasser» die Möglichkeit, sich mit den Vertretern des Bundes und der Kantone auszutauschen und innovative und nachhaltige Lösungsansätze zu diskutieren.
Martin Sager, Direktor SVGW
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