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VERNEHMLASSUNG - Revidierte SVGW-Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit»

Die Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit» legt die Anforderungen für die Beschaffenheit des Gases und die Rahmenbedingungen für einen sicheren Betrieb der Gasnetze bis und mit 5 bar sowie der benutzten und angeschlossenen Umschlags- und Gasverbrauchseinrichtungen einschliesslich der zughörigen Gasinstallationen fest. Um den Anteil der erneuerbaren Gase markant zu erhöhen und damit das Ziel der Dekarbonisierung zu erreichen, muss die Beschaffenheit des transportierten Gases erweitert werden. Entsprechend wurde die G18 revidiert und steht nun zur Vernehmlassung.

Der vorliegende Entwurf bildet neue nationale und internationalen Erkenntnissen ab und steht im Einklang mit der europäischen Normierung. Die angepasste G18 ermöglicht es, Netze mit unterschiedlichen Gasbeschaffenheiten - methanreich oder wasserstoffreich - zu betreiben, je nach vorhandenen Einspeisequellen (lokale Produktion, Vorlieferant) und Anwendungen.

Neuerungen in der revidierten G18

Die revidierte Richtlinie enthält Grenzwerte sowohl für methanreiche Gase als auch für wasserstoffreiche Gase. Überdies werden zulässige Abweichungen angegeben. Der G18-Entwurf schlägt eine Ausweitung des Geltungsbereiches auf die gesamte schweizerische Gasinfrastruktur und Anwendungen vor. Des Weiteren werden alle Aspekte der Gasbeschaffenheit in einem Dokument zusammengefasst. Die revidierte Richtlinie ist somit das technische Basisdokument der schweizerischen Gasbranche und die Grundlage für weitere Anpassungen des SVGW-Regelwerks Gas.

Vernehmlassungsunterlagen

Der Entwurf der revidierten SVGW-Richtlinie G18 «Gasbeschaffenheit» und ein Formular für Ihre Stellungnahme liegen für SVGW-Mitglieder auf der SVGW-Website (Gas > Vernehmlassungen) in Deutsch und Französisch bereit. Hier finden Sie auch Unterlagen, in denen die Grundlagen der aktuellen G18-Revision erläutert werden.

Wir bitten Sie, für Ihre Stellungnahme ausschliesslich das zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Das ausgefüllte Formular kann bis zum 17. Dezember 2021 per E-Mail an Matthias Hafner oder Bettina Bordenet gesendet werden.

Matthias Hafner und Bettina Bordenet stehen auch für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Der SVGW dankt den Mitgliedern für die wertvolle Mitarbeit.