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Berufsprüfung Brunnenmeister/in, Lostorf

Berufsprüfung Brunnenmeister/in, Lostorf

Eidgenössische Berufsprüfung Brunnenmeister/in

Zweck der Prüfung

Die eidgenössische Berufsprüfung dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidatinnen und Kandidaten über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer anspruchsvollen und verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind.

Zulassung

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer:

  • über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eine gleichwertige Qualifikation verfügt und mindestens 3 Jahre praktische Tätigkeit in einem Wasserversorgungsunternehmen (WVU) oder in einem Privatunternehmen, das entsprechende Aufgaben im Auftrag der WVU ausführt, nachweisen kann;
    oder
  • ohne eidgenössisches Fähigkeitszeugnis mindestens 7 Jahre praktische Tätigkeit in einem WVU oder in einem Privatunternehmen, das entsprechende Aufgaben im Auftrag der WVU ausführt, nachweisen kann;
  • über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt. 

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr.

 Anmeldefrist

16. Dezember 2024

 

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