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Beschreibung
Die vorliegende Richtlinie gilt für die Planung, den Bau und Betrieb von Rohrleitungen mit maximal zulässigen Betriebsdrücken (MOP) bis und mit 5 bar, einschliesslich der Anschlussleitungen. Sie gilt sinngemäss auch bei nachträglicher Erhöhung des zulässigen Betriebsdruckes.
Diese Richtlinie gilt ausschliesslich für Erdgas und erdgasähnliche Brenn- und Treibstoffe leichter als Luft gemäss SVGW-Richtlinie G18 für die Gasbeschaffenheit. (Ausgabe 2019)
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