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Beschreibung
Das Reglement G210 regelt Aufgaben, Stellung, Kompetenzen, Verfahren sowie die Finanzierung der Zulassungs- und Marktüberwachungsstelle (ZMS). Diese kümmert sich um die Zulassung von Stellen zur Einspeisung von steuerbefreitem Biogas in das Erdgasnetz und von Insel-Biogastankstellen. Die ZMS kontrolliert die Herstellerbetriebe für Biogas, ob sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, und dass nur Biogasmengen zur Verwendung als Treibstoff steuerbefreit behandelt werden, welche dazu berechtigt sind. (Ausgabe 2008)
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