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Beschreibung
Vor Baubeginn muss der Arbeitgeber ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept vorlegen (Art. 4 BauAV). Darin werden die für seine Baustelle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen aufgezeigt. Das Konzept muss namentlich die Notfallorganisation regeln. Die hier vorliegende branchenspezifische Vorlage unterstützt Sie bei dieser Tätigkeit.
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