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Beschreibung
Längere Sanierungsfristen gefordert
Der SVGW hat zur Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) Stellung bezogen. Eine wichtige Forderung ist die Gewährung einer Sanierungsfrist von 15 Jahren und nicht nur von 10 Jahren für Gasgeräte. Aus Sicht des SVGW rechtfertigen Bestandes- und Vertrauensschutz die verlängerte Frist für Gasgeräte, welche die vorsorgliche Emissionsbegrenzungen aufgrund der bisherigen Bestimmungen erfüllen. Ein weiterer SVGW-Änderungsvorschlag unter anderen betrifft die Beibehaltung des CO-Grenzwertes (bei Messung im Labor) für bestimmte Gasfeuerungsanlagen. Durch die Aufgabe würde man teilweise auf den bis anhin erreichten technischen Fortschritt bei den Geräten verzichten. Zudem gäbe es auch einen Kontrollmechanismus vor der Installation weniger, der es erlaubt, Geräte mit hohen CO-Emissionen vom Markt fernzuhalten und so aufwendige und z.T. teure Sanierungsfälle wegen zu hohen CO-Emissionen im Vollzug zu verhindern.
Die Vernehmlassung zur Luftreinhalte-Verordnung ist Teil des Vernehmlassungsverfahrens «Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018». Die einzelnen Revisionen sind inhaltlich voneinander unabhängig. Das Inkrafttreten der Revisionen ist per 1. April 2018 geplant. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis Ende Juli 2017.
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