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Beschreibung
Die Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetz erfordert vom Fassungseigentümer das Erfassen aller kritischen Punkte von der Wassergewinnung bis hin zur Abgabe des Wassers, das Abschätzen der Risiken und das Festlegen von Massnahmen zur Beherrschung jener Risiken, die nicht beseitigt werden können.
Die Richtlinie W2 trägt dieser Verpflichtung Rechnung, sowohl zum Schutz der Ressource (Grundwasser) als auch zur Qualitätskontrolle des abgegebenen Lebensmittels (Ausgabe 2005).
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