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REGISTRIERENDie Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) spricht sich basierend auf der Peer-Review der Risikobewertung von Chlorothalonil dafür aus, die Muttersubstanz in die Kategorie 1B für karzinogene Wirkungen einzustufen. Das BLV schliesst sich dieser Beurteilung der EFSA an. Bei einer Einstufung in die Kategorie 1B werden gestützt auf den europäischen Leitfaden über die Beurteilung der Relevanz von Metaboliten automatisch alle Metaboliten von Chlorothalonil als relevant angesehen.
Das BLV teilt die Einschätzung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA), wonach Chlorothalonil möglicherweise Krebserregend ist und somit in die Kategorie 1B eingeteilt wird (gestützt auf den europäischen Leitfaden über die Beurteilung der Relevanz von Metaboliten), damit sind alle Grundwassermetaboliten von Chlorothalonil relevant, ungeachtet ihrer toxikologischen Eigenschaften.
Gemäss EFSA können gesundheitsschädigende Wirkungen bei niedrigen Konzentrationen von Chlorothalonil-Metaboliten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die EFSA benutzt für ihre Beurteilungen konservative Ansätze. Das BLV übernimmt diese Ansätze, so dass bei Konzentrationen grösser als 0,1 µg/l risikomindernde Massnahmen getroffen werden müssen.
Eine Abschliessende Aussage über die gesundheitlichen Risiken für den Menschen durch Chlorothalonil und dessen Abbauprodukte im Schweizer Trinkwasser ist mit der aktuellen Datenlage nicht möglich. Zur Gewährleistung des vorsorglichen Gesundheitsschutzes hält das BLV aber am Höchstwert von 0,1 µg/l fest.
In früheren Risikobeurteilungen durch die europäischen und Schweizer Behörden gab es keine Anzeichen von Gesundheitsgefährdung. Erst 2018 zeigten erneute Auswertungen ein anderes Bild. Da die Abbauprodukte von Chlorothalonil demnach als unproblematisch galten, war der Stoff auch nicht auf dem Radar von Trinkwasseruntersuchungen. Seit der Neubeurteilung hat sich das nun geändert. Ende 2019 wurden zudem sämtliche Metaboliten von Chlorothalonil als relevant erklärt, und die Anwendung von Chlorothalonil wurde auf den 1. Januar 2020 verboten. Da nun der Höchstwert gemäss TBDV von 0,1 µg/l für alle Metaboliten gilt, sind folglich auch viel mehr Wasserversorger mit Höchstwertüberschreitungen konfrontiert.
Ab Januar 2020 sind sämtliche Metaboliten als relevant zu beurteilen. Die Wasserversorger müssen mindestens die beiden Metaboliten R417888 und R 471811 messen und beobachten, damit eine Gesamtbeurteilung möglich ist.
Erst durch die Auswertung der zukünftigen Messkampagnen von Bund, Kantonen und den betroffenen Wasserversorgern, wird man fundiertere Aussagegen bezüglich dem der Entwicklung der Konzentrationen von Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser machen können.
In Laborexperimenten wurde Chlorothalonil-Sulfonsäure (Metabolit R417888) im Boden nur langsam abgebaut. In der EFSA Conclusion (2018) werden Halbwertszeiten im Bereich von 128 bis 1000 Tage angegeben, die mittlere Halbwertszeit lag bei 332 Tagen (Versuche mit 21 verschiedenen Böden unter aeroben Bedingungen bei 20°C). Unter Feldbedingungen werden die meisten Stoffe eher rascher abgebaut als im Labor. Für Chlorothalonil-Sulfonsäure stehen dazu aber keine Daten zur Verfügung.
Im Boden wird Chlorothalonil-Sulfonsäure nur schlecht zurückgehalten und kann als sehr mobil bezeichnet werden. In der EFSA Conclusion (2018) werden Sorptionskonstanten (KFOC) im Bereich von 5 bis 16 ml/g angegeben (Versuche mit 12 verschiedenen Böden). Die hohe Mobilität wird bestätigt durch Befunde aus Versickerungsversuchen in Lysimetern, wo der Metabolit im Sickerwasser nachgewiesen wurde.
Eine allgemeine Prognose, wie lange der Stoff noch im Boden vorkommen wird, beziehungsweise im Grundwasser nachgewiesen werden kann, ist nicht möglich. Da es sich um einen sehr mobilen Stoff handelt, dürfte seine Konzentration in rasch fliessenden Grundwasserleitern relativ rasch wieder abnehmen. Allerdings wird er noch eine Weile aus den Böden nachgeliefert werden. In Grundwasserleitern mit geringem Wasseraustausch dürfte Chlorothalonil-Sulfonsäure noch länger nachweisbar sein. Oft werden Stoffe nur sehr langsam oder kaum abgebaut, wenn sie die gesättigte Zone erreicht haben. Die Zeitspanne, während welcher der Metabolit noch nachgewiesen werden kann, dürfte also wesentlich von der jeweiligen Aufenthaltszeit des Grundwassers abhängig sein.
Die Abbauprodukte von Chlorothalonil sind durch gängige Aufbereitungsverfahren wie Oxidation oder Aktivkohle nicht gut entfernbar. Man müsste wohl aufwändigere Massnahmen in Betracht ziehen wie z.B. dichte Membranen (Nanofiltration, Umkehrosmose), sofern man das Problem nicht an der Quelle (Austrag) lösen kann. Die Eawag (Wasserforschungsinstitut des ETH-Bereiches) forscht intensiv am Thema Aufbereitung. Die aktuellen Erkenntnisse sind in einem Factsheet der Eawag zusammengefasst.
Die Gesamtrealisierungsdauer für eine Trinkwasseraufbereitungsanlage kann bis zu 10 Jahre dauern.
Gerade der Fall Chlorothalonil zeigt, dass nicht für jeden Stoff eine wirksame Aufbereitung zur Verfügung steht. Die Abbauprodukte lassen sich nur sehr schwer entfernen. Ein vorsorglicher Gewässerschutz ist unumgänglich. Das Problem muss an der Quelle angegangen werden und die Stoffeinträge reduziert werden.
Das Risiko, dass immer zusätzliche unerwünschte und relevante Fremdstoffe im Trinkwasser nachgewiesen werden können ist gross. Die Wasserversorger müssen sich bezüglich Selbstkontrolle und anspruchsvoller Kommunikation vorbereiten.
Unter Einbezug der neuesten Messresultate der im 2020 durchgeführten Messkampagnen von Bund, Kantonen und Wasserversorgern, geht der SVGW davon aus, dass rund eine Million Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz mit Trinkwasser versorgt werden müssen, welches die Höchstwerte an Chlorothalonil-Metaboliten überschreitet.
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