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REGISTRIERENDie Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) schreibt für alle Trinkwasserversorgungen vor: «Wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, hat diese jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.»
Der Branchenverband SVGW stellt für den Vollzug der Informationspflicht verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung so auch die Website www.trinkwasser.ch.
In der Datenbank werden die Informationen der schweizerischen Wasserversorgungen gespeichert und sind so für alle Konsumentinnen und Konsumenten bequem abrufbar – ein Service, der erfahrungsgemäss auf gutes Echo stösst und den Wasserversorgungen viele Sympathien einbringt.
Mit der Publikation der Informationen auf trinkwasser.ch und bei gleichzeitiger Bekanntmachung in der Gemeinde, ist der Informationspflicht Genüge getan. Eine Publikation der Daten in gedruckter Form wird dadurch überflüssig. Bei Zwischenfällen, wie z.B. in einem Verschmutzungsfall, ist die Wasserversorgung nach wie vor verpflichtet umgehend über zusätzliche Kanäle über Trinkwasserqualität und Massnahmen zu informieren.
Für Fragen zur Informationspficht wenden Sie sich bitte an Christos Bräunle, Leiter Kommunikation und Verlag.
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