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Informationspflicht

Hohe Transparenz in der Wasserqualität - Eintrag der Qualitätsdaten auf dieser Website

 

 

Informationspflicht

Die Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV)  schreibt für alle Trinkwasserversorgungen vor: “Wer über eine Wasserversorgungsanlage Trinkwasser an Konsumentinnen und Konsumenten abgibt, hat diese jährlich mindestens einmal umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.“

Der Branchenverband SVGW stellt für den Vollzug der Informationspflicht verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung so auch diese Website.

Eine beliebte Dienstleistung...

In der Datenbank werden die Informationen der schweizerischen Wasserversorgungen gespeichert und sind so für alle Konsumentinnen und Konsumenten bequem abrufbar – ein Service, der erfahrungsgemäss auf gutes Echo stösst und den Wasserversorgungen viele Sympathien einbringt.

...ersetzt die Publikation in gedruckter Form

Mit der Publikation der Informationen auf dieser Website und bei gleichzeitiger Information der Gemeinde ist der Informationspflicht gemäss Information des Kantonschemikers Genüge getan. Eine Publikation der Daten in gedruckter Form wird dadurch überflüssig. In einem Verschmutzungsfall wird die Wasserversorgung umgehend über zusätzliche Kanäle über Trinkwasserqualität und Massnahmen informieren.

Für Fragen zur Informationspficht wenden Sie sich bitte an Paul Sicher, Leiter Kommunikation und Verlag.