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Die Trinkwasserversorgung hat vielfältige Aufgaben. Sie sorgt für die Wassergewinnung aus natürlichen Ressourcen und eine allfällige naturnahe Aufbereitung. Danach wird das Wasser in Reservoiren gespeichert und in die Haushalte verteilt.
Die Schweizer Wasserversorgungen im SVGW, dem Fachverband für Wasser, Gas und Wärme, organisiert.
Rund 2400 Wasserversorgungsbetriebe in der Schweiz garantieren, dass beinahe 100% der Haushaltungen und Industriebetriebe jederzeit mit tadellosem, frischem Wasser beliefert werden. Bei den meisten handelt es sich um Klein- oder sogar Kleinstbetriebe, welche eine grosse Verantwortung tragen. Das Trinkwasserleitungsnetz in der Schweiz hat eine Länge von über 94'000 km.
Oberstes Ziel der Wasserversorgung ist es, den Konsumenten jederzeit hygienisch einwandfreies Wasser liefern zu können. Dies gilt auch für ausserordentliche Situationen wie nach Unglücksfällen oder Naturereignissen, da der Bund vorschreibt, dass die Trinkwasserversorgung auch in Notlagen sichergestellt sein muss. Darüber hinaus ist der Versorgungsbetrieb verantwortlich dafür, dass für die Feuerwehr genügend Wasser zur Brandbekämpfung zur Verfügung steht.
Prioritäten
Die Schweizer Wasserversorgungen haben sich im SVGW, dem Fachverband für Wasser, Gas und Wärme organisiert. Dem SVGW sind einzelne Wasserversorgungen, aber auch regionale Verbände wie die Associazione Acquedotti Ticiniesi, die distributeur d'eau romands oder die Ostschweizer Wasserversorgungen angeschlossen.
Der SVGW wurde 1873 in Bern gegründet und setzt sich vor allem in technischen Belangen und in der Zertifizierung, aber auch in der Branchenpolitik und Öffentlichkeitsarbeit ein. Er organisiert die Aus- und Weiterbildung und gibt die Fachzeitschrift "Aqua und Gas" sowie den Wasserspiegel / Reflets / Rifletti heraus.
Die Trinkwasserversorgung fällt in den Kompetenzbereich der Kantone. Diese delegieren den Versorgungsauftrag jedoch weiter an die Gemeinden
In der Schweiz gibt es ca. 2400 eigenständige Wasserversorgungen. Der Grund dafür liegt darin, dass die Trinkwasserversorgung in den Kompetenzbereich der Kantone fällt, welche den Versorgungsauftrag an die Gemeinden weiterdelegieren. Diese haben in der Ausgestaltung erhebliche Entscheidungsfreiheiten, da diesbezüglich gesetzliche Regelungen fehlen. Die Sicherstellung der Wasserversorgung kann aber auch an private Unternehmen weiterdelegiert werden.
Die Aufgaben des Kantons erstrecken sich vorwiegend auf die Oberaufsicht und die Koordination. Zusätzlich muss er den generellen Wasserversorgungsplan (GWP) der einzelnen Gemeinden genehmigen
Das Wasserversorgungsreglement bildet die rechtliche Grundlage für Planung, Bau, Betrieb, Unterhalt und Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen auf Gemeindeebene. Es regelt die Finanzierung und die Beziehung zwischen dem Wasserversorger und den Wasserbezügern. Im Detail definiert es:
Die Wasserversorgung hat grundsätzlich zum Zweck, Trinkwasser dauerhaft, in ausreichender Menge und einwandfreier Qualität sowie mit genügend Druck zur Verfügung zu stellen.
Ausserdem ist die Gemeinde verantwortlich für:
Die Wasserversorgungen können von den Gemeinden als öffentliche Anstalt, Kooperation, AG oder Holding betrieben werden.
In Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen investieren die Wasserversorger in die "intelligente Vernetzung". Bisherige Inselversorgungen arbeiten enger zusammen oder schliessen sich sogar zu regionalen Verbünden zusammen. Damit kann die Versorgungssicherheit auch in Trockenperioden markant erhöht werden. Gleichzeitig können wirtschaftliche Synergien genutzt und der Betrieb in der Regel professionalisiert werden.
In der Trinkwasserversorgung gibt es hohe, mengenunabhängige Fixkosten durch das grosse Leitungsnetz, diverse Bauten und Anlagen und durch den Unterhalt der gesamten Infrastruktur.
Aus diesem Grund sind Wasserversorgungen in der Schweiz natürliche Monopolbetriebe und keinem Wettbewerb ausgesetzt. Sie sind oft in der Hand der Gemeinde und unterliegen so einer demokratischen Kontrolle. Die Gemeinde selber kann die Verantwortung jedoch an weitere Unternehmen oder Genossenschaften delegieren.
Ein grosser Teil der Schweizer Wasserversorger sind Gemeindebetriebe oder Genossenschaften. Grundsätzlich gibt es in der Praxis jedoch fünf Rechtsformen.
In der Trinkwasserversorgung gibt es hohe, mengenunabhängige Fixkosten durch das grosse Leitungsnetz, diverse Bauten und Anlagen und durch den Unterhalt der gesamten Infrastruktur.
Aus diesem Grund sind Wasserversorgungen in der Schweiz natürliche Monopolbetriebe und keinem Wettbewerb ausgesetzt. Sie sind oft in der Hand der Gemeinde und unterliegen so einer demokratischen Kontrolle. Die Gemeinde selber kann die Verantwortung jedoch an weitere Unternehmen oder Genossenschaften delegieren.
Die Infrastruktur der Wasserversorgungen umfasst Wasserfassungen, ein weitverzweigtes Leitungsnetz sowie Speicher- und Aufbereitungsanlagen.
Die Infrastruktur der Wasserversorgungen umfasst Wasserfassungen, ein weitverzweigtes Leitungsnetz sowie Speicher- und Aufbereitungsanlagen.
Trinkwasserversorgungen verfügen über eine Vielzahl von Infrastrukturbauten zur Gewinnung, Speicherung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers. Der grösste Teil ist für die Bevölkerung unsichtbar. Tausende von Reservoiren und Wasserleitungen in einem weitverzweigten Netz gehören dazu. Sie alle müssen professionell gewartet, gepflegt und periodisch erneuert werden. Jährlich werden schweizweit über 750 Millionen Franken in den Erhalt der Infrastruktur investiert.
Die Anlagen zur Wassergewinnung variieren je nach Herkunft des Trinkwassers. In der Schweiz unterscheiden wir Quell-, Grund- und Seewasserfassungen. Zur Speicherung wird das Wasser für kurze Zeit in so genannte Reservoire geleitet. Diese sind meist auf einer Anhöhe angelegt, um einen konstanten Wasserdruck zu gewährleisten.
Das mittlere Reservoirvolumen liegt bei 432 Litern pro Einwohner. Damit können auch Verbrauchsspitzen problemlos gedeckt werden.
Aufbereitungsanlagen sind vor allem bei der Seewassergewinnung wichtig. Dort werden meist mehrstufige Verfahren verwendet. 30% der Trinkwasserfassungen benötigen eine einstufige und 40% gar keine Aufbereitung.
Das Verteilnetz der Wasserversorgungen (inklusive Hausanschlussleitungen) umfasst gesamtschweizerisch 81'500 km. Dies entspricht dem zweifachen Erdumfang. Das Leitungsnetz macht 79% der jährlichen Investitionen der Wasserversorgung aus.
Rohre aus Gusseisen sind weit verbreitet, werden aber sukzessive durch alternative Materialien ersetzt. Schwermetallhaltige Trinkwasserleitungen sind seit 1914 gesetzlich verboten.
Die Wasserversorgung genehmigt die Anschlüsse von Hausinstallationen. Für die Qualität innerhalb des Hauses ist der Besitzer zuständig.
Der Wasserversorger ist in der Regel nur bis zum Wasserzähler für die Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Von dort bis zum Wasserhahn steht der Hausbesitzer in der Pflicht. Er muss sicherstellen, dass das Trinkwasser auch in den Hausinstallationen jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Trinkwasserinstallationen dürfen ausschliesslich durch qualifizierte Fachleute ausgeführt werden. Genehmigungen und Kontrollen laufen über die Wasserversorgung. Das kommunale Wasserversorgungsreglement regelt die Details. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Wer selber einen Wasserhahn auswechselt, bewegt sich deshalb bereits in einer Grauzone.
Die kantonale Lebensmittelkontrolle kann vor Ort die Trinkwasserqualität am Wasserhahn prüfen und die Installationen beurteilen. Die Zertifizierung von qualitativ einwandfreien Installationsteilen sowie installationsberechtigten Personen erfolgt durch den SVGW.
Die Wasserversorger transportieren das Trinkwasser bis zum Wasserzähler. Danach übergeben sie die Verantwortung an die Liegenschaftsbesitzer weiter.
Die Liegenschaftsbesitzer sind also im Haus für die einwandfreie Trinkwasserhygiene verantwortlich. Sie müssen beispielsweise darauf achten, dass es zu keiner Keimvermehrung von Legionellen durch stehendes Wasser oder falsch eingestellte Warmwasserspeicher kommt. Ebenso müssen sie sicherstellen, dass die Leitungen einwandfrei funktionieren und beispielsweise kein Rostwasser abgeben.
Es braucht die Vernetzung verschiedener Berufe wie Planer, Rohrnetzmonteure und Brunnenmeister damit eine Wasserversorgung funktioniert.
Die Wasserversorgung funktioniert nur mir ausgebildeten Fachleuten, welche sich laufend weiterbilden. Resultate aus der Forschung dienen als Grundlage für die neuesten Entwicklungen. ETH, Eawag und Fachhochschulen bieten universitäre Ausbildungen an, während der SVGW vorwiegend praktische Lehrgänge organisiert und einen Forschungsfond (FOWA) unterhält.
Brunnenmeister sorgen für einwandfreies Trinkwasser und den reibungslosen Betrieb und Unterhalt von Pumpwerken, Reservoiren und Leitungsnetzen in der gesamten Wasserversorgung. Sie überwachen die Trinkwasserschutzzonen sowie Bauarbeiten am Trinkwassernetz. Zudem kontrollieren Sie Haustechnikanlagen.
In Notfällen ist der Brunnenmeister die erste Ansprechperson.
Ausbildung Erstausbildung in einem wassernahen Beruf (z.B. Sanitärinstallateur); Zweitausbildung Brunnenmeister mit eidg. Fachausweis.
Rohrnetzmonteure sind Fachleute für das Erstellen und Betreiben des weitläufigen, unterirdischen Wasserversorgungs-Leitungsnetzes. Sie verlegen anhand von genauen Plänen neue Leitungen und erstellen Hydranten.
Bei Betriebsstörungen leiten sie geeignete Massnahmen ein.
Ausbildung Der eidgenössische Fachausweis "Rohrnetzmonteur" kann in einer Zweitausbildung erworben werden
Meist sind es Umweltingenieure, welche für die Sicherstellung des Trinkwassers arbeiten. Sie planen, realisieren und betreiben die notwendigen Infrastrukturbauten. Ingenieurbüros beraten oft auch die kommunalen Wasserversorger.
Ausbildung Umweltingenieur mit Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule.
Trinkwasserinspektoren überwachen im Auftrag des Kantons die Qualitätssicherung der Wasserversorger. Sie beurteilen Anlagen, Arbeitsabläufe, Notwasserkonzepte und das Qualitätsmanagementsystem. Zudem nehmen sie Trinkwasserproben und beurteilen diese anhand von chemisch-physikalischen und mikrobiologischen Kriterien.
Ausbildung Naturwissenschaftlicher oder technischer Hochschulabschluss. Zusatzausbildung in der Wassergewinnung und -aufbereitung sowie im Qualitätsmanagement.
Teamleiter üben in einer Wasserversorgung eine untere bis mittlere Kaderposition aus. Sie beherrschen nicht nur ihr eigenes Aufgabengebiet, sondern kennen auch die Ziele und Prozessabläufe ihres Unternehmens. So können sie das fachliche Wissen vernetzt anwenden.
Darüber hinaus müssen sie fähig sein, die ihnen unterstellten Mitarbeitenden situationsgerecht zu führen und eine angemessene Kommunikation zu pflegen.
Ausbildung Erstausbildung in einem wassernahen Beruf; Zweitausbildung Teamleiter-Lehrgang des SVGW
Gebäudetechnikplaner planen und berechnen sanitäre Installationen. Sie arbeiten am Computer, sind aber oft zusammen mit Bauherren, Architekten und Ingenieuren auf der Baustelle anzutreffen. Wo möglich setzen sie modernste Technologien (z.B. Sonnenkollektor-Systeme oder Wärmerückgewinnung) ein und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Energiesparen.
Ausbildung Lehre in einem Betrieb der Sanitärbranche oder in einem Ingenieurbüro für Gebäudetechnik. Berufsschule, Blockkurse sowie ein Praktikum in der Werkstatt und auf der Baustelle.
Sanitärinstallateure verlegen Wasser-, Abwasser- und Druckleitungen. Sie montieren Armaturen, Bade- und Duschwannen und Waschbecken und gestalten moderne Bäder. Mit ihren Installationen sowie Unterhalts- und Reparaturarbeiten sorgen sie dafür, dass das Wasser jederzeit fliesst.
Ausbildung Lehre in einem ausführenden Betrieb der Sanitärbranche. Berufsschule und überbetriebliche Kurse.
Die Fachperson Grundwasserschutz sorgt dafür, dass das Grundwasser vor Beeinträchtigungen geschützt wird und das daraus Trinkwasser in guter Qualität und genügender Menge gewonnen werden kann. Konkret werden Projekte aus Sicht des Grundwasserschutzes beurteilt und entsprechende Lösungen gesucht.
Ausbildung Naturwissenschaftliches Studium (Umwelt- oder Erdwissenschaften). Weiterbildung in Grundwasserschutz, -erkundung und -nutzung.
Chemiker und Biologen werden in grösseren Versorgungsbetrieben und kantonalen Laboratorien eingesetzt. Sie sind zuständig für die Qualitätsüber- wachung und/oder für die Qualitätskontrolle des Trinkwassers. Sie führen komplexe Untersuchungen des Trinkwassers durch, interpretieren die Resultate und leiten gegebenenfalls Massnahmen ein.
Ausbildung Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in Chemie oder (Mikro-)Biologie.
Laboranten arbeiten in grösseren Wasserversorgungsbetrieben und kantonalen Laboratorien. Sie untersuchen Wasserproben auf deren mikrobiologische Qualität (Fachrichtung Biologie) oder das Trinkwasser auf chemische Substanzen (Fachrichtung Biologie).
Ausbildung Berufslehre
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