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REGISTRIERENAls Lebensmittelbetrieb ist der Wasserversorger für die Qualität seines Trinkwassers verantwortlich und muss im Rahmen der Selbstkontrolle belegen, dass er die Gefahren für sein Trinkwasser kennt und beherrscht. Der SVGW stellt den Wasserversorgern für die Selbstkontrolle verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung.
Die Leitlinie besteht aus drei Teilen:
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