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REGISTRIERENHaustechnikanlagen für Trinkwasser müssen derart erstellt werden, dass bei bestimmungsgemässem Betrieb sowie vernünftigerweise voraussehbaren Betriebsstörungen weder Personen noch Sachen gefährdet werden. Zudem darf die Qualität des Trinkwassers auf keinen Fall nachteilig im Sinne der Lebensmittelgesetzgebung verändert werden. Die Versorgungsunternehmen legen deshalb fest, welche Fachkompetenz vom Personal einer Firma für Arbeiten an Trinkwasserinstallationen verlangt wird. In der SVGW-Datenbank sind Firmen aufgeführt, welche die Anforderungen gemäss dem SVGW-Reglement GW101 erfüllen.
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